Indikativ

Der Indikativ bezeichnet die Wirklichkeitsform des Verbs und ist neben Konjunktiv und Imperativ einer der drei Modi des deutschen Verbs. Der Indikativ ist der Normalfall und kennzeichnet einen Sachverhalt als tatsächliches Geschehen.

Beispiel: Die Kirchturmuhr schlug dreiviertel zwölf.

Siehe auch: Imperativ, Konjunktiv

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